• Zivilrecht

Das Zivilrecht befasst sich im Allgemeinen mit der Rechtsbeziehung zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche Personen und juristische Personen). Grundsätzlich sind alle von uns aufgeführten Rechtsgebiete Teil des Zivilrechts, ausgenommen das Strafrecht. Wir verwenden das Rechtsgebiet "Zivilrecht" daher als Synonym für das Allgemeine Privatrecht und alle Fragestellungen die hierbei auftreten können. Das Allgemeine Privatrecht ist die Grundlage für die meisten spezielleren Rechtsgebiete und daher sind tiefgründige Kenntnisse im Allgemeinen Zivilrecht für eine fachgerechte Beratung unerlässlich.

Gerne werden wir für Sie auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätig und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Hilfe staatlicher Gewalt.

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