• Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Eheleuten, Verwandten und Verschwägerten untereinander. Das Grundrecht der Ehe, Familie und nichteheliche Kinder in Art. 6 des Grundgesetzes zeigt die bedeutende Bedeutung des Familienrechts in der Bundesrepublik und den besonderen Schutz durch den Staat. Das Familienrecht ist in das Eherecht, das Verwandtschafts-/Schwägerschaftsrecht und das Vormundschaftsrecht/Betreuung/Pflegschaft zu unterteilen.

Das Familienrecht ist eines der vielseitigsten Rechtsgebiete und ist leider in vielen Fällen mit einem persönlichen Schicksal der betroffenen Personen verbunden. Deshalb haben wir uns es zu unserer Aufgabe gemacht, auf einer sachlich, objektiven Ebene eine für alle Beteiligten faire und gewinnbringende Lösung zu finden.

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