• Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht befasst sich mit der unselbständigen, abhängigen Arbeit. Zu differenzieren sind die zwei großen Bereiche des Individualarbeitsrechts, d.h. das Verhältnis des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers und des Kollektivarbeitsrechts, d.h. das Verhältnis der Gewerkschaften/Betriebsräte und der Arbeitgeberverbände/Arbeitgeber. Unsere Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf das Individualarbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht knüpft viele Rechte und Ansprüche der Parteien des Arbeitsverhältnisses an kurze Fristen, sodass in den meisten Fällen Eile geboten ist, beispielsweise im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.

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