• Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der privatrechtlichen Nachfolge der Erben in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das Grundrecht der Eigentumsgarantie und des Erbrechts in Art. 14 des Grundgesetzes zeigt die bedeutende Stellung des Erbrechts in der Bundesrepublik und den besonderen Schutz durch den Staat. Grundsätzlich ist jeder Menschen frei in seiner Verfügung über sein Vermögen, auch nach seinem Ableben. Von diesem Recht kann durch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden, wobei auch ein gesetzlich geregelter Fall - für den Fall fehlender Verfügungen - besteht.

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