• Privates Baurecht

Das Baurecht lässt sich grundsätzlich in einen öffentlichen Bereich und privaten Bereich unterteilen. Das Öffentliche Baurecht befasst sich mit Art und Maß der baulichen Nutzung des Bodens. Wir beschäftigen uns ausschließlich mit dem Privaten Baurecht. Dieses beschäftigt sich mit den privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche zwischen den Parteien des Baugeschehens.

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